Oberlandesgericht Koblenz schafft Klarheit bei Photovoltaikanlagen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Anforderungen an Arbeiten an Photovoltaikanlagen konkretisiert.
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt oder wartet, benötigt grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten der zulassungspflichtigen Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerke. Auch Anbieter von Komplettlösungen müssen die entsprechenden handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für qualifizierte Fachbetriebe und sorgt für mehr Klarheit im Markt. Gleichzeitig trägt es dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die hohe Qualität handwerklicher Leistungen zu sichern.
Als DEX eG begrüßen wir diese Entscheidung. Sie stärkt Fachkompetenz, Qualität und den Verbraucherschutz. Denn die nachhaltige Energiewende gelingt nur mit qualifizierten Fachbetrieben und handwerklicher Kompetenz.